Lieferkettengesetz (LkSG) Whitepaper

Es ist beschlossene Sache. Am 1. Januar 2023 tritt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Erfahren Sie in unserem aktuellen Whitepaper wie sie Das Lieferkettengesetz erfolgreich umsetzen und für sich nutzen.


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Wie Sie das Lieferkettengesetz (LkSG) erfolgreich umsetzen und für sich nutzen

Das Gesetz fordert von deutschen Unternehmen die Umsetzung weitreichender Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Wertschöpfungs- bzw. Lieferketten. Unklar ist allerdings, wie genau Firmen das angehen sollen. Lieferketten sind weit verzweigt, und bislang haben nur wenige Unternehmen genaue Informationen, wo ihre direkten Lieferanten einkaufen. Doch langfristig sollen Unternehmen auch auf nachgelagerte Lieferanten einwirken.

Mit der Herausforderung sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland jedoch nicht alleine. Auch andere Länder – etwa Frankreich, die Niederlande oder das Vereinigte Königreich – setzen sich Klimaneutralität zum Ziel und wollen den westlichen Wohlstand nicht mehr auf Kosten der Menschen in der Lieferkette erreichen. Die EU plant ebenfalls ein Gesetz, das nach vorliegendem Entwurf schärfer ausfallen soll als das deutsche Regelwerk.

Die einen sind besorgt, aufgrund des LkSG womöglich im deutschen Bürokratiedschungel unterzugehen, hohe Strafen zahlen zu müssen oder gar klare Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenten aus dem Ausland zu haben. Die anderen sehen das Gesetz als Chance, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, da Kund:innen sowie Mitarbeiter:innen auf Kriterien wie Nachhaltigkeit und Menschenrechte Wert legen.

Für die Ausrichtung des Einkaufs bedeutet das Gesetz in jedem Fall: Neben der Sicherung der Resilienz und Optimierung der Wertschöpfung rücken die unternehmerische und soziale Verantwortung in den Vordergrund. Unser Whitepaper gibt Ihnen einen Überblick über das Lieferkettengesetz und zeigt, wie und wo Sie am besten ansetzen, um die Vorgaben des Gesetzes erfolgsbringend für sich zu nutzen.  

Das Lieferkettengesetz im Überblick:

Was ist das Lieferkettengesetz?

Unternehmen werden gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung führen kann. Mit Einführung des Gesetzes werden die UN-Leitprinzipien gesetzlich verankert.

Welchen Umfang hat das neue Lieferkettengesetz?

Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Die Anforderungen sind nach der Unternehmensgröße abgestuft.

Welches Ziel verfolgt das Lieferkettengesetz?

  1. Schutz der Menschenrechte entlang der weltweiten Lieferketten verbessern: Z.B. Kinder- und Zwangsarbeit, Sklaverei sowie gesundheitsschädliche und unsichere Arbeitsbedingungen verhindern.
  2. Umweltschäden durch Geschäftstätigkeit vermeiden bzw. Unternehmen für entstehende Schäden haftbar machen

Welche Haftung und Strafen gehen damit einher?

  • Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht können mit Bußgeldern bei einfacher Fahrlässigkeit und mit Sanktionen bei Vorsatz bestraft werden
  • Unternehmen mit einem Umsatz von > € 400 Mio. drohen Geldbußen in Höhe von 2% des Konzernumsatzes. Zudem können sie bis zu 3 Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden
  • Die Einhaltung des Gesetzes überprüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Drei Schritte zur LkSG-Konformität

  1. Vom Performance Check über Transparenz zur Konzeption

    Zu Beginn sollte entlang von sechs Dimensionen abgesteckt werden, inwieweit das eigene Unternehmen bereits gesetzeskonform agiert. Die Dimensionen und die dazugehörigen Leitfragen finden Sie in unserem Whitepaper.

  2. Optimierung des Risikomanagementprozesses & -reportings

    Unternehmen sollten das Lieferkettengesetz und die CSDDD zum Anlass nehmen, ihr Risikomanagement ganzheitlich mit ESG-Kriterien zu erweitern und zu professionalisieren.

  3. Neuausrichtung des Lieferantenmanagements

    Entscheidend ist, die neuen Maßnahmen zur Einhaltung des LkSG und der CSDDD einerseits über Schulungen im Unternehmen, andererseits aber auch kontinuierlich im Lieferantenmanagement zu verankern.

Die Drei Schritte zur LkSG-Konformität werden im Whitepaper detailliert auf Seite 7 bis 14 beschrieben.

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Laura Steinhoff

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