Guter Wille reicht nicht mehr: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat aus bislang freiwilligen Selbstverpflichtungen zu Umweltschutz und Menschenrechten in Deutschland eine gesetzliche Auflage gemacht. Wie gehen Unternehmen damit um und was können diejenigen tun, die das Gesetz aktuell noch nicht erfüllen?
Wirklich gut vorbereitet auf das neue Gesetz fühlte sich im Rahmen unserer Risikomanagementstudie nur etwa ein Drittel der Befragten. Das ist, acht bis zehn Wochen vor Inkrafttreten der Neuregelung, kein besonders überzeugender Wert. Die große Verunsicherung lässt sich indes nicht allein mit der Komplexität der Aufgabe begründen.
Praxis-Handreichung der BAFA erst im August 2022 veröffentlicht
So kam etwa die Handreichung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Risikoanalyse erst im August 2022, als viele Unternehmen bereits mit ihren Lieferkettenanalysen begonnen hatten. Die Vorschriften, wie der künftige Jahresbericht aussehen solle, und Informationen zu Angemessenheit, Wirksamkeit und Beschwerdeverfahren wurden erst im Oktober 2022 veröffentlicht.
Inhaltlich waren die Informationen, so monierten alle Gesprächspartner:innen unserer Einzelinterviews, nicht in jedem Punkt eindeutig und präzise.
„Wir haben Ende 2021 begonnen, da war noch gar nicht klar, was die BAFA wollte. Also ist man gegen ein Moving Target gelaufen, das war eine Herausforderung,“ sagte etwa die Einkaufsverantwortliche eines Medienunternehmens. Und der Einkaufschef eines Softwarekonzerns bemängelte: „Leider ist der Interpretationsspielraum bei der Gesetzgebung so groß, dass ich gar nicht weiß, mit welchen Ressourcen ich das LkSG umsetzen muss, um gesetzeskonform zu handeln. Da gibt es doch sehr viel Interpretationsspielraum.“ „Wir haben das Gefühl, dass auch auf der Gesetzgeberseite noch Unklarheiten bestehen“, brachte ein Einkaufsmanager eines global agierenden Energietechnikherstellers seine Skepsis auf den Punkt.
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