EU-Lieferkettengesetz: 78 Prozent der Unternehmen halten Ziele für erreichbar

Unternehmensberatung INVERTO befragte 680 Unternehmen in Deutschland und Frankreich

Köln, 18. März 2024. Das EU-Lieferkettengesetz ist mit einigen Änderungen jetzt angenommen worden – trotz Enthaltung Deutschlands. Für Unternehmen herrscht nun Klarheit. Viele haben bereits angefangen, die Richtlinien zur Sorgfaltspflicht umzusetzen. Das geht aus einer Umfrage der Unternehmensberatung INVERTO, der auf Einkauf und Supply Chain Management spezialisierten Tochtergesellschaft der Boston Consulting Group (BCG), hervor. INVERTO hatte 680 Unternehmen in Deutschland und Frankreich befragt.

78 Prozent der Befragten aus Deutschland halten die Pflichten des Gesetzes grundsätzlich für umsetzbar. Allerdings geben vier von fünf Studienteilnehmer:innen an, dass sie vor Herausforderungen bei der Implementierung stehen – und das, obwohl 71 Prozent sagen, die Verbesserung von Umweltschutz und sozialen Belangen in der Lieferkette sei bereits heute eine Priorität in der Unternehmensstrategie.

Bereits seit Anfang 2023 gibt es in Deutschland ein Lieferkettengesetz, das zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden galt. Seit Beginn dieses Jahres ist es für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten verpflichtend. Das EU-Lieferkettengesetz greift ebenfalls ab 1.000 Mitarbeitenden, wobei es je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Starttermine gibt.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Das EU-Gesetz ist eine Chance, um Menschenrechte und Umwelt besser zu integrieren, betonen 79 Prozent der deutschen Unternehmen. 21 Prozent dagegen sehen in der neuen Regelung in erster Linie ein Risiko, weil Unternehmen außerhalb der EU die Verpflichtungen nicht einhalten müssen. Die Mehrheit der befragten Unternehmen hat bereits Schritte unternommen, um das Lieferkettengesetz umzusetzen. Dazu zählen zum Beispiel die Veröffentlichung eines jährlichen Finanzberichts (80 Prozent), die Einführung von Kriterien für die Auswahl von Lieferanten und von Standards für die Zusammenarbeit (79 Prozent), Verfahren zur Einhaltung der Compliance (79 Prozent) sowie die Überwachung von Leistungsindikatoren (74 Prozent).

Skeptisch zeigen sich viele der Studienteilnehmenden bei der Umsetzung der Maßnahmen: Vier von fünf Unternehmen stehen vor Herausforderungen. Diese Hindernisse sind beispielsweise ein Mangel an Transparenz und Zugang zu Daten, unzureichende personelle Kapazitäten oder Schwierigkeiten dabei, die Strategie zu operationalisieren. Über 30 Prozent der Befragten wünschen sich darüber hinaus eine bessere Schulung derjenigen, die die Vorgaben in die Tat umsetzen müssen. Nur 44 Prozent geben an, dass sie die nationalen Gesetze zur Sorgfaltspflicht bereits vollständig erfüllen. 33 Prozent geben an, dass sie bereits heute die Regeln aus dem europäischen Gesetz einhalten.

Kosten ja, aber auch eine lohnende Investition

Gut zwei Drittel der Befragten sind überzeugt, dass die Einführung der EU-Richtlinie geringe oder moderate Kosten verursacht, während 17 Prozent mit hohen Zusatzkosten rechnen. Langfristig sind allerdings sieben von zehn Teilnehmenden der Meinung, dass die finanziellen Auswirkungen positiv sind und dass sich die Investitionen in die Lieferketten-Compliance auszahlen. Auch jenseits des finanziellen Aspekts erwarten viele der Befragten positive Ergebnisse vom Lieferkettengesetz: So könne die Regulierung das Image verbessern (59 Prozent), den Schutz von Umwelt und Menschenrechten weltweit stärken (53 Prozent) und den Klimawandel bekämpfen (52 Prozent). Weitere wichtige Gründe, um Maßnahmen in der Lieferkette voranzutreiben, sind Risikominderung und erhoffte Wettbewerbsvorteile.

„Unternehmen haben jetzt Klarheit und können sich zielgerichtet vorbereiten. Ein EU-weit einheitliches Gesetz ist für die Wirtschaft definitiv besser als verschiedene nationalen Lösungen. Jetzt gilt es, die Lieferketten an den künftigen Rahmenbedingungen auszurichten“, sagt Dr. Gökhan Yüzgülec, Managing Director von INVERTO und Experte für das Lieferkettengesetz.

Einkaufsabteilungen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. Daher sollten sie die Initiative ergreifen, indem sie sich über die verfügbaren Einkaufsdaten einen Überblick verschaffen und diese zusammenführen. Unternehmen sollten aktiv fehlende Daten von ihren Lieferanten anfordern und ihre Strategien sowie Prozesse entsprechend anpassen. Yüzgülec rät: „Zentral ist, dass Führungskräfte einen bereichsübergreifenden Ansatz verfolgen und die Sorgfaltspflicht in eine Strategie integrieren, die Kostenkontrolle, CSR-Engagement und eine Stärkung der Resilienz effektiv miteinander verbindet. Einkaufsteams benötigen leistungsfähige Tools, um die Daten zu erfassen und auszuwerten, sowie ausreichend Kapazitäten. Ein tieferes Verständnis der Lieferkette ist nicht nur wichtig für Umweltschutz und Menschenrechte, sondern generiert echte Wettbewerbsvorteile.“

 

Interessierte können die Studienergebnisse hier herunterladen: www.inverto.com/studie-lieferkettengesetz

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