„Der CO2 -Ausgleichsmechanismus wird zu einem höheren Preisniveau führen“ – Inverto-Experte Stefan Benett
Nachdem nun auch der Europäische Rat grünes Licht gegeben hat, ist die Reform des CO2-Handels in der EU unter Dach und Fach. Der Emissionshandel − als Herzstück des EU-Klimapakets „Fit for 55“ − in den Bereichen Industrie und Energie soll zu einer CO2 -Verringerung um 62 Prozent beitragen. Künftig wird es weniger Zertifikate geben und es wird eine CO2-Grenzsteuer eingeführt. Insbesondere die Grenzsteuer hat Folgen für Einkäufer. Die neuen Regeln müssen bis Ende 2023 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die Obergrenze von handelbaren Zertifikaten wird bis 2026 um insgesamt 117 Millionen gesenkt. Die kostenlosen CO2-Zertifikate für die Industrie werden ab 2026 kontinuierlich bis 2030 zur Hälfte gestrichen und entfallen ab Ende 2034 gänzlich. Parallel dazu wird ein Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) eingeführt. Diese CO2-Grenzsteuer ersetzt schrittweise
die freien Zuteilungen.
Mit dem CBAM will die EU verhindern, dass der Unionsraum mit billigen und klimaschädlichen Produkten geflutet wird, die nicht den EU-Emissionsstandards entsprechen. Importeure etwa von Aluminium, Stahl oder Zement sollen CO2-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen. Angefalle Kosten aus Emissionshandelssystemen in Drittstaaten können dabei angerechnet werden. Die Details werden noch von der EU-Kommission ausgearbeitet.
„Der Ausgleichsmechanismus wird allgemein zu einem höheren Preisniveau führen“, sagt Stefan Benett, Energieexperte bei der Einkaufsberatung Inverto, im Gespräch mit MBI Einkäufer im Markt. Der Einkauf solle dies zum Anlass nehmen, um seine Warengruppenstrategie zu überprüfen. „Dazu gehört auch, das jeweilige Produkt neu zu bewerten und im Bedarfsfall das Produktdesign anzupassen, um den CO2-Fußabdruck zu verringern“, so Benett. Er spricht in diesem Zusammenhang von „Design for Sustainability“. Ein weiterer Hebel, den der Einkauf ansetzen könne, sei die Suche nach neuen Lieferanten innerhalb der EU.
Welche Folgen der CBAM habe, sei den Einkaufsabteilungen noch nicht hinreichend bewusst, sagt der Berater. So sei häufig nicht bekannt, dass Unternehmen schon ab Oktober 2023 in Teilbereichen eine Meldepflicht erfüllen müssen.
Im Kern handele es sich bei dem CBAM um einen Nachteilsausgleich. Die Preise im europäischen Emissionshandel hätten sich seit 2020 verdreifacht, mit dem neuen Mechanismus sollen diese Kostennachteile gegenüber dem Nicht-EU-Ausland behoben werden. Dass sich Importe aus Drittländern deshalb verteuern, sei zu erwarten. „Im Einzelfall kann es dazu kommen, dass ein Lieferant nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Im Großen und Ganzen setzt sich hier aber eine Tendenz zu Kostensteigerungen fort, die durch geopolitische
Veränderungen getrieben sind, mit all den Folgen für die Lieferkette“, erklärt Benett.
Quelle: MBI Einkäufer im Markt vom 02.05.2023
Autor: Mark Krieger
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