Nachhaltigkeitsvorschriften erfolgreich umsetzen

Mit dem zunehmenden Druck, regulatorische Vorgaben zu erfüllen, spielt der Einkauf eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung nachhaltiger Praktiken im Einklang mit den EU-Standards. Die Einhaltung dieser Vorgaben sichert nicht nur die Compliance, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, die Komplexität der regulatorischen Vorgaben erfolgreich zu bewältigen.

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit nicht mehr nur ein Schlagwort, sondern eine globale Notwendigkeit ist, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, sich in einem dichten Regelwerk zurechtzufinden. Diese Vorschriften, die den ökologischen Fußabdruck reduzieren und soziale Verantwortung fördern, haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Industrien.

Im Fokus steht der Einkauf, der entscheidend ist, um die Nachhaltigkeitsziele eines Unternehmens voranzutreiben. Das Verständnis der Wechselwirkung zwischen Beschaffungsprozessen und regulatorischen Anforderungen ist dabei unerlässlich, um Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Diese Seite führt Sie zu folgenden Themen:

  • Zentrale Rolle des Einkaufs: Um Unternehmensabläufe mit Nachhaltigkeitsvorschriften in Einklang zu bringen und dabei Umwelt- und soziale Ergebnisse zu beeinflussen, kommt dem Einkauf eine Schlüsselrolle zu.
  • Regulatorische Auswirkungen: Detaillierte Betrachten spezifischer EU-Vorschriften (CBAM, EUDR, CSDDD) und deren Auswirkungen auf Beschaffungsprozesse.
  • Fachkundige Beratung: Expertise, mit der Sie die Komplexität des nachhaltigen Einkaufs und regulatorischer Compliance bewältigen können.

 

Maßgeschneiderte Empfehlungen für den Umgang mit Nachhaltigkeitsvorschriften

Unternehmen müssen einen umfassenden Plan entwickeln, der Kostenkontrolle, ESG-Ziele (Environmental, Social, Governance) und Resilienz vereint. Dieser Plan muss funktionsübergreifend sein, um den Anforderungen der neuen Vorschriften gerecht zu werden.

Einkaufsabteilungen sollten einen eigenständigen, proaktiven Ansatz verfolgen, um sich an die neuen Nachhaltigkeitsziele anzupassen. Dies erfordert die Aktualisierung von Beschaffungsdaten, eine verbesserte Transparenz der Lieferkette und die Entwicklung einer Entscheidungsmatrix, die sich am Prinzip der „Doppelten Wesentlichkeit“ orientiert.

Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsstrategien auf alle für sie relevanten Richtlinien (z.B. CSDDD und CSRD) ausrichten, um redundante Maßnahmen zu vermeiden und effizient konform zu bleiben.

Ein aktives Lieferantenmanagement ermöglicht es Unternehmen, den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden und ihre Strategien in Echtzeit anzupassen, um kontinuierlich wettbewerbsfähig und regelkonform zu bleiben.

Erfahren Sie mehr über die relevanten Vorschriften, die Ihren Einkauf betreffen

EU-Lieferkettengesetz: Wie gut sind Unternehmen vorbereitet?

Die EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD oder CS3D) ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die CSDDD in nationales Recht zu überführen. Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, müssen je nach Zeitplan zwischen Juli 2027 und Juli 2029 konform sein. Viele europäische Unternehmen bereiten sich bereits auf diese Vorschriften vor. Unsere Studie beleuchtet den aktuellen Stand und untersucht die damit verbundenen Komplexitäten und Herausforderungen.

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Auswirkungen der CBAM-Verordnung auf den Einkauf

Als Teil ihres langfristigen Engagements für ökologische Nachhaltigkeit hat die EU den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) eingeführt. Diese Regelung ist ein wesentlicher Bestandteil des EU Green Deals und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen zu senken und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Ab 2026 werden auf Importe aus Nicht-EU-Ländern neue Angaben erhoben, die auf dem in den Produkten enthaltenen Kohlenstoffanteil basieren.

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Auswirkungen der EUDR auf Einkauf und Supply Chain:

Im Mai 2023 hat die EU im Rahmen ihren Engagements für ökologische Nachhaltigkeit eine Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung verabschiedet. Diese Verordnung, ein zentraler Bestandteil des Green Deals, tritt am 30. Dezember 2024 in Kraft. Sie betrifft acht Rohstoffe – Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rindfleisch und Kautschuk – sowie in bestimmten Fällen auch daraus hergestellte Produkte, die alle maßgeblich zur Entwaldung beitragen.

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Denis Di Vito

Managing Director

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Jean-Pierre Masson

Principal

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