- 80 Prozent der Befragten halten die Auflagen des EU-Lieferkettengesetzes für umsetzbar
- Die Mehrheit der befragten Unternehmen hat bereits Umsetzungsschritte unternommen
- 4/5 geben an, dass sie vor Herausforderungen bei der Umsetzung stehen
- Für 71 Prozent ist die Verbesserung von Umweltschutz und sozialen Belangen in der Lieferkette bereits heute eine Priorität
- 21 Prozent sehen in der neuen Regelung ein Risiko, weil Unternehmen außerhalb der EU die Verpflichtungen nicht einhalten müssen
- 2/3 der Befragten sind überzeugt, dass die neue EU-Richtlinie geringe oder moderate Kosten verursachen wird,
- 17 Prozent rechnen mit hohen Zusatzkosten
Die Richtlinie der Europäischen Union zur unternehmerischen Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht (CSDDD oder CS3D) tritt am 25. Juli 2024 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die CSDDD in nationales Recht umzusetzen. Für Unternehmen gibt es jetzt mehr Klarheit. Wer unter die Richtlinie fällt, muss sich an einen gestaffelten Zeitplan halten, der im Juli 2027 beginnt und bis Juli 2029 reicht. Viele europäische Unternehmen hatten bereits mit der Vorbereitung auf die Corporate Sustainability Due Diligence Directive begonnen. Unsere Studie beleuchtet, die Komplexität und die Herausforderungen, die sich ihnen stellen.
Unternehmen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen – trotz Herausforderungen bei der Umsetzung
Die finale Ratifizierung des Gesetzes durch den EU-Rat war eigentlich nur noch eine Formalie. Doch die FDP in Deutschland verweigerte schließlich die Zustimmung, und auch in Italien und Frankreich gab es Widerstand. Kritiker bemängeln in erster Linie den bürokratischen Aufwand und die Haftungsregelungen.
Es scheint, dass die Unternehmen weiter sind als die Politik vermutet: In der Studie zur CSDDD befragte INVERTO rund je 350 französische und deutsche Teilnehmer:innen. Eine deutliche Mehrheit von rund 80 Prozent hält das Gesetz für umsetzbar. Die meisten Unternehmen haben bereits Schritte eingeleitet, um das nun gescheiterte EU-weite Lieferkettengesetz umzusetzen.
Die Studie analysiert, inwieweit deutsche und französische Unternehmen auf die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes vorbereitet sind – auch im Vergleich zu den jeweiligen nationalen Regularien. Die detaillierten Ergebnisse können Sie unten kostenfrei herunterladen.
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Alle Ergebnisse im Detail finden Sie in der Ergebnispräsentation.
Wer ist vom EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) betroffen?
Bis 2029 wird die Richtlinie europäische Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem globalen Umsatz von über 450 Millionen Euro betreffen. Auch Unternehmen aus Drittstaaten, die in der Europäischen Union tätig sind, fallen unter die Regelung. Darüber hinaus sind Franchise-Unternehmen mit Sitz in der EU und einem Umsatz von mehr als 80 Millionen Euro betroffen, wenn mindestens 22,5 Millionen Euro durch Lizenzgebühren erzielt werden. Bei nicht-europäischen Franchise-Unternehmen beziehen sich die Schwellenwerte auf den in der EU erzielten Umsatz.
Was müssen Unternehmen laut CSDDD beachten?
Betroffene Unternehmen müssen unternehmerische Sorgfaltspflichten mit direkten Lieferanten entlang ihrer Supply Chain erfüllen. Dazu gehören die Identifikation von Risiken für Menschenrechte und Umwelt, die Integration von Sorgfaltspflichten in Unternehmenspolitik und Management-Systeme, die Einrichtung von Beschwerdeverfahren sowie transparente Berichterstattung über die eigenen Sorgfaltspflichten.
Der Geltungsbereich umfasst Aktivitäten der vorgelagerten und Teile der nachgelagerten Wertschöpfungskette. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden Transport, Lagerung und Vertrieb nur in direkten Geschäftsbeziehungen berücksichtigt, während die Entsorgung von Produkten vollständig von Prüfungen ausgenommen ist.
EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz (global oder in der EU erzielt) von über 1,5 Milliarden Euro.
EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz (global oder in der EU erzielt) von über 900 Millionen Euro
- EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz (global oder in der EU erzielt) von über 450 Millionen Euro
- Franchise-Unternehmen mit Sitz in der EU und einem Umsatz von mehr als 80 Millionen Euro, wenn mindestens 22,5 Millionen Euro durch Lizenzgebühren erzielt werden (bei nicht-europäischen Franchise-Unternehmen beziehen sich die Schwellenwerte auf den in der EU erzielten Umsatz)
Unternehmen brauchen jetzt schnell Klarheit. Ein EU-weit einheitliches Gesetz ist für die Wirtschaft besser als die verschiedenen nationalen Lösungen, die wir zurzeit haben.
Gökhan Yüzgülec
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